Schwerpunkte
Streuobstwiesen – das macht sie so wertvoll

Im Vordergrund hängen Äpfel an den Ästen. Im Hintergrund ist ein Obstgarten zu sehen

Streuobstwiesen sind voller Leben. Sie zählen zu unseren artenreichsten heimischen Lebensräumen, in denen bis zu 5 000 Tier- und Pflanzenarten ihr passendes Zuhause finden. Steinkauz und Wiedehopf fühlen sich hier genauso willkommen wie unzählige weitere Vögel, Kleintiere und Insekten sowie eine Fülle an landschaftstypischen Gräsern und Wildblumen, sogar Orchideen.

Mit ihren artenreichen Strukturen sind Streuobstwiesen wichtig für das Kleinklima. Sie prägen das Landschaftsbild und sie sind wertvolle Naherholungsräume für uns Menschen. Streuobstwiesen sind zu jeder Jahreszeit ein Naturerlebnis und liefern auch gesundes und regionales Obst. Mit über 2 000 Obstsorten bewahren sie einen wahren Schatz voller geschmacklicher und gesunder Vielfalt. Und die leckeren Produkte, die aus den ökologischen Früchten entstehen, sind ganz besondere Kostbarkeiten.

Werden Sie Teil des Streuobstpakts – wir unterstützen Sie

Im Rahmen von „Streuobst für alle!“ fördern wir den Kauf hochstämmiger Obstgehölze. Ihr Amt für Ländliche Entwicklung erstattet den Bruttokaufpreis bis zu 45 Euro. Als Eigenanteil bleiben lediglich die Aufwendungen für das Pflanzmaterial, z.B. Anbindepfosten, Stammschutz, oder Wühlmausschutz.

Was ist Streuobst?

Streuobst sind hochstämmige Obstbäume, die – im Gegensatz zu Obstplantagen – verstreut und in größeren Abständen in Gärten, an Ortsrändern, entlang von Wegen und Feldern oder auf einer Wiese in der Landschaft stehen. Die häufigsten Streuobstarten sind Apfel, Birne, Pflaume, Quitte, Walnuss und Wildobst, wie Vogelkirsche, Eberesche oder Speierling. Eine Streuobstwiese erlaubt eine Nutzung auf zwei Etagen: am Boden als Grünland oder Weide, darüber für das Obst. Dünger und Pestizide sind tabu. Die Bäume haben genügend Platz, um große Baumkronen auszubilden und auch in Würde altern zu können. Genau das macht sie zu wertvollen Lebensräumen, die unsere Kulturlandschaft mit einer enormen Artenvielfalt bereichern.

Was kann gepflanzt werden?

  • Kernobst: Apfel und Birne
  • Steinobst: Pflaume und Kirsche
  • Walnuss
  • Quitte
  • Wildobst: Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel

Was ist zu beachten?

Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben.

Apfel-, Birnen- und Kirschhochstämme müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Die anderen Obstbäume (ohne Wildobst) können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.

Containerpflanzen werden nicht gefördert. Bei den Bäumen muss es sich also um wurzelnackte Bäume oder um Ballenpflanzen handeln.

Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Wir müssen sichergehen, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann.

Ansprechpartner an den Ämtern für Ländliche Entwicklung

Lou Habermann

Tel.: +49 89 1213-1325
E-Mail: poststelle@ale-ob.bayern.de

Pascal Weber

Tel.: +49 9951 940-444
E-Mail: poststelle@ale-nb.bayern.de

Hermann Zierer

Tel.: +49 9631 7920-332
E-Mail: poststelle@ale-opf.bayern.de

Marco Übel

Montag bis Mittwoch
Tel.: +49 951 837-426
E-Mail: poststelle@ale-ofr.bayern.de

Anja Emmerich-Marwan

Tel.: +49 981 591-427
E-Mail: poststelle@ale-mfr.bayern.de

Elfi Machmerth

Mittwoch bis Freitag
Tel.: +49 931 4101-844
E-Mail: poststelle@ale-ufr.bayern.de

Susanne Rupp

Tel.: +49 8282 92-144
E-Mail: poststelle@ale-schw.bayern.de