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Flurneuordnung
Mönchstockheim: Bodenbewertung als Basis für eine gerechte Flurneuordnung

Gruppenbild aller Experten in dem Verfahren.Zoombild vorhanden

Foto: Lucas Kesselhut

(8. April 2026) Mönchstockheim, Landkreis Schweinfurt – Die Flurneuordnung Mönchstockheim 4 (Lkr. Schweinfurt) erreicht einen wichtigen Meilenstein: Seit Mitte März 2026 erfassen Fachleute die Böden auf rund 484 Hektar Fläche. Diese Wertermittlung schafft die Grundlage für eine gerechte Neuverteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Bau der Ortsumgehung. Ziel ist es, Nachteile für die Landwirtschaft durch die nun zerschnittene Flur auszugleichen und die Bewirtschaftung nachhaltig zu verbessern.

Aus letzterem Anlass hat das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die Unternehmensflurbereinigung im Jahr 2021 angeordnet. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft arbeitet nun gemeinsam mit unabhängigen landwirtschaftlichen Sachverständigen intensiv im Gelände. Sie entnehmen mindestens alle 30 Meter Bodenproben. Anhand des Bodenprofils bestimmen sie die Ertragsfähigkeit und ordnen die Flächen Wertklassen zu. Daraus ergibt sich ein faires Tauschverhältnis: Wer künftig geringfügig schlechtere Böden bewirtschaftet, erhält eine größere Fläche. Wer bessere Böden bekommt, gibt entsprechend Fläche ab.

Ein Sachverständiger erklärt, wie der Wert des Bodens bestimmt wird.Zoombild vorhanden

Foto: Lucas Kesselhut

Gerechte und transparente Neuverteilung
Das Regelwerk für diese Bewertung entwickelte der gewählte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft am 12. und 13. März 2026 zusammen mit dem ALE Unterfranken und Fachgutachtern. Seit der darauffolgenden Woche unterstützen örtliche Helfer die Arbeiten. Voraussichtlich bis Mitte April 2026 schließen die Fachleute die Erhebung ab.

„Mit der Wertermittlung schaffen wir die Grundlage für eine gerechte und transparente Neuverteilung der Flächen. Das stärkt die Betriebe vor Ort und sichert ihre Zukunftsfähigkeit“, sagt Jürgen Eisentraut, Amtsleiter des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken.

Projektleiter Veselin Kolev ergänzt: „Wir erfassen die Böden sehr genau und beziehen die örtlichen Besonderheiten ein. So stellen wir sicher, dass jeder Eigentümer einen fairen Ausgleich erhält.“
Nach Abschluss der Wertermittlung können Grundstückseigentümer und weitere Berechtigte die Ergebnisse einsehen. Sie haben dann Gelegenheit, Fragen zu stellen und Einwendungen vorzubringen. Das Verfahren bleibt damit transparent und bindet die Beteiligten aktiv ein.